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Satzung des Vereins - Willkommen bei der Tafel Bassum

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Diese Satzung regelt Zweck, Struktur und Arbeitsweise der Tafel Bassum e. V. Sie bildet die rechtliche Grundlage für Mitgliedschaft, Organe und Mittelverwendung.

Stand: [vom Verein zu ergänzen]. Bei Abweichungen gilt die in der Mitgliederversammlung beschlossene Fassung.

§1 Name, Sitz, Zweck

Der Verein führt den Namen „Tafel Bassum e. V.“ und hat seinen Sitz in Bassum. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch Unterstützung bedürftiger Menschen, insbesondere durch Sammlung, Lagerung und Verteilung von Lebensmitteln und Sachspenden sowie durch Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

§2 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins; angemessener Aufwandsersatz ist möglich.

§3 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Es gibt ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder. Die Aufnahme erfolgt schriftlich; der Vorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Ausschluss ist bei vereinsschädigendem Verhalten möglich; dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§4 Beiträge

Die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest. Ermäßigungen sind möglich. Der Beitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig.

§5 Organe des Vereins

Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird schriftlich oder elektronisch unter Fristangabe einberufen. Aufgaben sind insbesondere: Entgegennahme der Berichte, Entlastung des Vorstands, Wahlen, Beitragsfestsetzung, Satzungsänderungen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit.

§7 Vorstand

Der Vorstand besteht mindestens aus Vorsitz, Stellvertretung und Kassenführung. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er führt die Geschäfte ehrenamtlich und kann Aufgaben delegieren.

§8 Protokolle und Beschlüsse

Über Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen, die von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen sind. Mitglieder haben Einsichtsrechte.

§9 Mittelverwendung & Geschäftsjahr

Die Mittel des Vereins stammen insbesondere aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Kassenführung wird durch gewählte Kassenprüferinnen/Kassenprüfer geprüft.

§10 Satzungsänderung & Auflösung

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft mit ähnlichem Zweck; hierüber beschließt die Mitgliederversammlung (z. B. Zuwendung über Tafel Deutschland e. V.).

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